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KG, 28.06.2000 - 5 Ws 426/00, 1 AR 676/00 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- KG, 12.10.2006 - 5 Ws 482/06
Strafvollzug: Notwendige Voraussetzung für bedingte Entlassung; zur Lastlegung …
Danach kann die kritische Probe in Freiheit - auch dann, wenn der Verurteilte (wie hier) erstmals Freiheitsstrafe verbüßt - nur gewagt werden, wenn tatsächliche Anhaltspunkte es überwiegend wahrscheinlich machen, daß der Verurteilte sie besteht (vgl. Senat, Beschlüsse vom 6. August 2001 - 5 Ws 741/00 - und 28. Juni 2000 - 5 Ws 426/00 -). - KG, 06.02.2001 - 5 Ws 46/01
Strafprozessrecht: Haftentscheidung während laufender Hauptverhandlung
Überdies stellt die ständige Rechtsprechung des Senats an die erforderliche günstige Prognose selbst bei Verbüßung von zwei Dritteln der Strafe auch bei einem Erstverbüßer dann hohe Anforderungen, wenn er eine mit Gewalt verbundene Tat, eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung oder ein Betäubungsmitteldelikt begangen hat (vgl. KG, Beschlüsse vom 28. Juli 2000 - 5 Ws 426/00 - und 5 Ws 456/00 - vom 11. Dezember 2000 - 5 Ws 804/00 - und 19. April 1999 - 5 Ws 155-158/99 -).